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Projekt „Hilfe für den Hasen“ im Kreis Wesel

 

Ein Bündnis für Meister Lampe

Der Feldhase (Lepus europaeus), der schon zu vorchristlicher Zeit im europäischen Raum als symbolträchtiges Tier galt, stand schon seit jeher im Interesse des Menschen. Nachdem der Feldhase im Jahre 1999 in die Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen (Kategorie 3 „gefährdet“) aufgenommen wurde, haben sich im Jahr 2001 die Kreisjäger- und  Kreisbauernschaften sowie die Jagd- und Landschaftsbehörden des Erftkreises und des Kreises Wesel und die Kreisverbände der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände NABU, BUND und LNU auf Anregung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf das Kooperationsprojekt „Hilfe für den Hasen“ verständigt.

Diese Bündnispartner haben sich zum Ziel gesetzt, den Hasen in seinem Fortbestand zu sichern und ihn auch weiterhin in bejagbaren Besätzen, im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, zu erhalten. Die wissenschaftliche Begleitung wurde der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung (Dezernat 46) der LÖBF übertragen.

Dabei sollen einerseits im Wesentlichen Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung durchgeführt werden:

  • Unterbrechung großer Feldschläge durch 3 bis 6 m breite Stilllegungsstreifen (Schwarzbrache oder begrünte, dünn eingesäte Streifen),
  • streifenweise Umsetzung der Flächenstilllegung mit einer Mindestbreite der Streifen von 20 bis 35 m sowie Gestaltung dieser Streifen,
  • Mähen von innen nach außen und soweit möglich Verzicht auf Nachtmahd

und eine Intensivierung der Prädatorenbejagung erfolgen:

  • Abschuss von Füchsen,
  • Förderung der Anlage bzw. des Einbaus von Betonrohrfallen und Kunstbauen;
  • Schonende Bejagung des Hasen unter Beachtung der zehn „Goldenen Regeln“ der Hasenjagd.

Neben diesen Maßnahmen sind z.B. auch die Revierverhältnisse, die Bestände von Hasen und Prädatoren, die Jagdstrecken, die Fallwild- und Verkehrsverluste sowie die Entwicklung der Lebensraumverhältnisse umfassend zu dokumentieren. Die Daten werden überwiegend von den Revierinhabern erhoben. Unterstützt werden sie hierbei durch Herrn Niehues, der die Moderation, die Koordinierung der geplanten Maßnahmen, das Einwerben von Bewirtschaftungsverträgen und für die Unterstützung bei der Datenauswertung zuständig ist.

Das Projektgebiet, das innerhalb des Kreises Wesel im Raum Hamminkeln ausgewiesen wurde, umfasst eine Fläche von ca. 6.000 ha. Bei der Flächen-nutzungskartierung 2001/2002 wurde der für das Projektgebiet charakteristische, überwiegende Anteil der Grünlandbewirtschaftung dokumentiert. Die Bewirtschafter des intensiv genutzten Grünlandes und die betroffenen Jäger werden über Mähmethoden informiert, die Wildtieren im Allgemeinen und dem Hasen im Besonderen Möglichkeiten zur Flucht bieten.

Weiterhin wurde eine streifenweise Umsetzung der Flächenstilllegung und deren Gestaltung gefördert. Diese Streifen schaffen ganzjährige Deckung im Feldbereich und eine Verbesserung des Nahrungsangebotes, außerdem eine Anreicherung der Landschaft mit Grenzlinienstrukturen und Trittsteinbiotopen. Hier können Feldlerche, Fasan und Rebhuhn brüten, und die Hasen finden besonders nach der Getreide-ernte Deckung und Äsung.

 

Bis 2003 wurden 14 Verträge zur streifenweisen Umsetzung der EU-Flächenstill-legung abgeschlossen, die eine Fläche von insgesamt 13 ha ausmachen.

Mit der im Rahmen des Projektes geförderten Intensivierung der Prädatoren-bejagung sollen insbesondere die Verluste unter den Junghasen, vor allem durch den Fuchs, reduziert werden. Allein durch den Abschuss ist beim Fuchs in den meisten Revieren noch nicht einmal der jährliche Zuwachs abzuschöpfen; deshalb wird empfohlen, je angefangene 100 ha Revierfläche eine Fangeinrichtung in den Projektraum einzubringen. Bisher wurden 47 Kunstbauten und 2 Betonrohrfallen eingebaut.

Das regelmäßige Erfassen der Hasenbesätze durch nächtliche Scheinwerfer-zählungen ist die wesentliche Grundlage eines kontinuierlichen Monitorings der Bestandsentwicklung wie auch einer am Kriterium der Nachhaltigkeit ausge-richteten jagdlichen Nutzung. Diese Zählungen werden im Verlaufe eines Jahres viermal auf der gesamten offenen Feldflur durchgeführt. Die erste Zählung sollte im Zeitraum November/Dezember, also vor der Bejagung der Hasen erfolgen. Unter anderem gibt die Zählung den betroffenen Revierinhabern die Möglichkeit, die Entwicklung der Hasenbesätze objektiv nachzuvollziehen und gleichzeitig trägt sie zur Entscheidungsfindung über die mögliche Nutzung bei, die wesentlich von der Höhe des jährlichen Zuwachses abhängt.

Das hier nur in einigen Aspekten skizzierte Hasenprojekt im Kreis Wesel gibt Anlass zur Hoffnung auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Interessensgruppen, nicht nur zugunsten des Hasen und seiner nachhaltigen jagdlichen Nutzung, sondern auch als tragfähiges Modell eines Interessens-ausgleichs in der Kulturlandschaft als Lebens- und Wirtschaftsraum.

 

Dieser Beitrag basiert auf einem Artikel von Herrn Niehues, erschienen im Naturspiegel, Heft 53

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