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Kleinstflächen in unserer Landschaft - stark gefährdete Biotope und ihre Arten

 

Projekt der „Naturschutzstiftung Niederrhein“

Um Erhaltung und Optimierung gefährdeter Lebensräume sowie die Bestände bedrohter Arten zu gewährleisten, bedient sich der Naturschutz häufig der Instrumente des Flächenerwerbs (bei gleichzeitiger Rückverpachtung an den Altbewirtschafter mit Naturschutzauflagen) sowie des Vertragnaturschutzes (freiwillige Einschränkungen). Jedoch zeichnet sich ab, dass es etliche Fälle gibt, die durch dieses Raster hindurch fallen. Es handelt sich häufig nur um kleinste Flächen, sowohl bei den eigentlichen Schutzobjekten wie auch bei den notwendigen Pufferflächen.

Der Flächenerwerb scheitert dadurch, dass sich das Schutzobjekt lediglich auf einer kleinen Teilfläche des Grundstücks befindet: Vermessungskosten oder Kauf des gesamten Grundstücks sind zu teuer (unter den zurzeit herrschenden Bedingungen der öffentlichen Hand).

Der Vertragsnaturschutz scheitert auch durch nicht geeignete Bewirtschaftungspakete und (vor allem) an zu geringem Ausgleich für die Landwirte. Wenn nur ein Pufferstreifen oder das kleinflächige Schutzobjekt und nicht die ganze landwirtschaftliche Nutzparzelle berücksichtigt werden kann, rechnet sich der große bürokratische Aufwand für den Landwirt verständlicherweise nicht.
 

Beispiel:
Ein unbefestigter Weg mit Heideresten im Eigentum einer Gemeinde, angrenzend liegt ein privates Intensivgrünland mit Düngereinfluss auf die Heide.

Der Naturschutzvorschlag zum Erhalt des Weges als Biotop: Extensive Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche ohne Düngung.

Das Problem: Der Landwirt will nicht verkaufen und auch keinen Vertragsnaturschutz („hofnahes Grünland, u.a. für Milchvieh“) auf der gesamten Parzelle. Eine partielle Lösung ist im Vertragsnaturschutz nicht vorgesehen.

Angedachte Lösung: 10 m x 150 m düngungsfreier Streifen. Dies wird von dem Landwirt grundsätzlich akzeptiert, scheitert aber in punkto Vertragsnaturschutz.

Die Gründe:

  • Eine ausschließlich düngungsfreie Bewirtschaftung kann nur für fünf Jahre als sog. Einsteigerpaket abgeschlossen werden, danach müsste eine umfassendere Extensivierung vereinbart werden (z.B. Beschränkung der Viehdichte). Folge: eine Maßnahme ohne Nachhaltigkeit.
  • Selbst wenn der Landwirt sich auf das Einsteigerpaket einließe, würde bei Beweidung zu wenig Ausgleich gezahlt. Folge: Eine Einigung über den Vertragsnaturschutz kommt nicht zustande.

Ziel und Schutzgegenstand des Stiftungsprojektes:

Die Naturschutzstiftung Niederrhein hat deshalb beschlossen, die Erhaltung und Förderung von Vorkommen landesweit und/oder regional stark gefährdeter Biotoptypen (durch Eutrophierung) und Arten (Pflanzen sowie Tiere mit hoher Lebensraumbindung) auch außerhalb der bestehenden staatlichen Programme zu unterstützen.

Mittels dieser finanziellen Hilfestellung hofft die Stiftung vor allem folgende Lebensraumtypen in ihrer prekären ökologischen Situation zu entlasten:

  • Borstgrasrasen,
  • Kleinseggenriede,
  • nährstoffarme Moore („Heidemoore“) und Gewässer,
  • Heidereste und Sandmagerrasen,
  • Pfeifengraswiesen und andere Feuchtwiesen mit besonders gefährdeten Arten
  • Birkenbruch- und Torfmoos-Erlenbruchwälder sowie naturnahe Quellbereiche,
  • Extensivgrünland aller Ausprägungen mit besonders gefährdeten Arten.

Außerdem die Vorkommen und Bestände von Pflanzenarten wie:

  • Orchideen (alle Arten außer Breitblättrige Ständelwurz),
  • Moorlilie,
  • Teufelsabbiss,
  • Froschkraut,
  • Gewöhnlicher Wasserschlauch,
  • Körner-Steinbrech und
  • Kleine Wiesenraute.

Die Anwendung könnte sowohl für die Pufferstreifen als auch für die schutzwürdigen Flächen selbst gelten. Manche Flächen könnten bewusst als Samenspenderflächen z. B. für den Teufelsabbiss gesichert werden. Der Teufelsabbiss gehört zu den äußerst stark gefährdeten Arten im Kreis Wesel.

 

Etliche konkrete Flächen sind bekannt, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Stiftungsratmitglieder hoffen, dass die hohe Flexibilität der „Naturschutzstiftung Niederrhein“ verbunden mit einem wirtschaftlich vernünftigen finanziellen Ausgleich die jeweiligen Landwirte zum Mitmachen bewegen wird.

Da die Stiftung noch nicht über ausreichend große finanzielle Mittel verfügt, um eine möglichst große Zahl an Flächen zu sichern, kann natürlich auch zweckgebunden für dieses Projekt gespendet werden!

Zusätzlich gibt es auch die langfristige Möglichkeit der „Zustiftung“. Dieses Geld wird zur finanziellen Entwicklung der Stiftung nachhaltig angelegt. Mit den Zinsen dieser Geldanlage werden dann die vom Stiftungsrat beschlossenen Projekte finanziert.

 

Ein Beitrag von Hannelie Steinhoff im Naturspiegel 02/2007, Heft 66

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